Beschreibung

AHK – Fahrradträger – aktuelle Gesetzeslage vom Februar 2025!
Thema, Kennzeichen für Fahrradträger an der Anhängerkupplung:
Bei Benutzung des Fahrradträgers auf der Anhängerkupplung, kann das originale Kennzeichen vom Fahrzeug abgenommen und am Fahrradträger angebracht werden.
In alternative kann aber auch ein homologiertes gelbes Wiederholungskennzeichen (targa ripetitrice) am Fahrradträger montiert werden. Dieses kann über eine Autoagentur geordert werden.
Die Neuregelungen hier im Video:

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